Alten-& Krankenpflege Katrin Dietz

Friedensstraße 3
08543 Pöhl / OT Jocketa

Tel.: 037439 6047 oder 037439 6869
Funk: 0172 9062542


Pflegeangebote

Neuigkeiten der Pflegeversicherung zum 01.07.2008

  • Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
  • Pflegeurlaub
  • Pflegestützpunkt

Pflegereform für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Hier können Personen nach SGB XI § 45 b und § 87 b eine Pflegestufe 0 für zusätzliche Betreuungsleistungen beantragen für den ambulanten sowie für den stationären Pflegebereich.


Die Ausbildungsumlage entfällt zum 01.08.2008 komplett!



Langzeitversorgung

Die Langzeitversorgung und Betreuung schwer pflegebedürftiger Menschen stehen im Mittelpunkt unseres Angebotes. Unser Betreuungskonzept entspricht dem Wunsche der Patienten nach einem aktiven, selbstbestimmten Leben im adäquaten Wohnumfeld.



Pflegesachleistungen nach (§36 SGB XI)

Die Pflege wird vom Pflegedienst erbracht anhand einer Einstufung der Pflegedürftigkeit. Dabei gelten folgende Pflegestufen:

  • Stufe 1
  • Stufe 2
  • Stufe 3
  • Härtefall

Alle Leistungen beziehen sich auf den Gesetzesentwurf zum 01.07.2008
Informationen gibt es bei allen gesetzlichen Krankenkassen.



Geldleistungen nach (§37 SGB XI)

Die Pflege wird von Familie, Freunden und Nachbarn erbracht, dafür erhalten sie Geld von der Pflegeversicherung. Die Pflegenden sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Pflegepflichteinsatz durch ambulante Pflegedienste abzurufen.
(Stufe 1 und 2 halbjährlich, Stufe 3 vierteljährlich).

  • Stufe 1
  • Stufe 2
  • Stufe 3

Alle Leistungen beziehen sich auf den Gesetzentwurf zum 01.07.2008
Informationen gibt es bei allen gesetzlichen Krankenkassen.



Beratungsdienst nach (§ 37 Abs. 3 SGB XI)

Diese Beratungsbesuche sollen die Qualität der häuslichen Pflege sicherstellen.



Pflegekurse für Angehörige (§ 45 SGB XI)

Kooperationsverträge bestehen mit:

  • Bundesknappschaft in Sachsen
  • Ersatzkrankenkassen
  • Betriebskrankenkassen


Verhinderungspflege zu Hause

Sie richtet sich an pflegebedürftige Menschen, deren Pflegeperson durch Urlaub oder Krankheit verhindert ist. Dabei werden die Kosten der Ersatzpflegekraft für 28 Kalendertage/ Jahr übernommen (siehe neuer Gesetzentwurf zum 01.07.2008). Voraussetzung dafür sind mindestens 1 Jahr Pflegebedürftigkeit des Antragsstellers.



Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI)

Pflege wird von ambulanten Pflegedienst und pflegenden Angehörigen erbracht. Die nicht ausgeschöpfte Sachleistung wird prozentual auf das Pflegegeld angerechnet und an den Angehörigen ausgezahlt.



Häusliche Krankenpflege nach (§ 37 SGB V)

Nachbehandlung und Akutnachsorge:

Sie richtet sich an Patienten nach vorstationären Aufenthalt bzw. stationärem Aufenthalt, die in ihrem gewohnten Umfeld versorgt werden müssen, in Zusammenarbeit mit Ärzten, Krankenkassen, Sanitätshäusern und Familienangehörigen.

Das sind vom Hausarzt ärztlich verordnete Leistungen wie Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung (begrenzt max. 28 Tage).
Ärztlich verordnete Leistungen der Behandlungspflegen (können langfristig verordnet werden).
Für jede Verordnung der häuslichen Krankenpflege müssen 10 % der anfallenden
Kosten durch den Pflegebedürftigen gezahlt werden. Diese Zuzahlung bezieht sich auf 28 Tage pro Kalenderjahr. Übersteigen die Kosten bestimmte Belastungsgrenzen, werden die Pflegebedürftigen nach Stellen eines Antrags von weiterer Zuzahlung befreit.

Außerdem muss für jede Verordnung von den Pflegebedürftigen 10 Euro gezahlt werden. Übersteigen die Kosten bestimmte Belastungsgrenzen, können die Pflegebedürftigen nach Stellen eines Antrages befreit werden, dabei sind wir als Einrichtung den Betroffenen gern behilflich.

  • Belastungsgrenzen bei chronisch Kranken: 1 % des Jahresbruttoeinkommens
  • Belastungsgrenzen bei akut Kranken: 2 % des Jahresbruttoeinkommens


Weitere Angebote

Präventionsmaßnahmen, Massagen, Fußpflegen, Essen auf Rädern, Fahrdienste, Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkauf und Reinigung der Wohnung werden durch unseren Pflegedienst angeboten. Vermittlung von anderen Dienstleistungen.



Zulassung aller Krankenkassen

Zusammenarbeit mit Ärzten, Krankenkassen, Sanitätshäusern, Heilpraktikern und Apotheken unserer Umgebung werden in unserer täglichen Arbeit groß geschrieben.



Wir erbringen alle Leistungsangebote an allen Wochen-, Sonn- und Feiertagen sowie in Form von Einzel- und Dauernachtwachen.